1) 1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. 2) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. 3) (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich 4) 3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
DAS sind Aussagen welche in unserem GRUNDGESETZ stehen, sie sind also gesetzlich verankert. Wir stellen die Frage, warum ist diese Aussage die Verpflichtung aller staatlicher Gewalt? Die Würde des Menschen ist das Grundrecht aller Menschen, welches sie aufgrund ihrer Existenz haben. Wir achten diese genauso wie unsere eigene Würde, denn wenn wir die Würde eines Menschen verletzen, verletzen wir auch uns selbst.
Präambel Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk. Schon in der Präambel wird gesetzlich verankert, was uns von Gott gegeben wurde. Von daher ist es verwunderlich, das dieses Gesetz erst verankert wird muss.
Wozu ist Gewalt von Nöten um etwas zu schützen was für jeden selbstverständlich sein sollte. Das Recht auf Freiheit, Leben und Individualität unabhängig von ihrer Rasse, Hautfarbe und Religion hat jeder automatisch mit seiner Geburt. Wozu ein Gesetz um diese Rechte zu schützen? Toleranz, Respekt und Mitgefühl sind die Dinge welche für uns selbstverständlich sind. In einer Zeit wie dieser, wo Menschen aller Kulturen, Rassen und Hautfarben miteinander leben, weicht die Toleranz, der Respekt und auch das Mitgefühl der Ignoranz, Respektlosigkeit und dem Eigennutz. Wir wollen das die Menschen mit einander kommunizieren, sich gegenseitig tolerieren und für einander einstehen. Frauen und Männer werden nicht getrennt behandelt, sondern erhalten alle die gleichen Rechte, da sie alle von Gott geschaffene Wesen sind. In der Individualität jedes Einzelnen kann sich der Mensch erst entfalten, diese Individualität kann er dann innerhalb der Gesellschaft einbringen.
Der Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches (§§ 1 – 79b) regelt allgemeine Prinzipen, die für das gesamte Strafrecht gelten. So werden die unterschiedlichen Begehungsformen einer Tat definiert, also Vollendung und Versuch, Täterschaft und Teilnahme mit der Untergliederung in Anstiftung und Beihilfe, Vorsatz und Fahrlässigkeit, Begehung und Unterlassung. Auch Notwehr und Notstand werden definiert und die grundlegenden Rechtsfolgen von Straftaten festgelegt. Der Allgemeine Teil regelt auch die Stellung eines Strafantrages und enthält die Verjährungsvorschriften. Das deutsche Strafrecht unterscheidet Vergehen und Verbrechen. Als Verbrechen gilt dabei jede Straftat, die nach dem StGB mit mindestens einjähriger Freiheitsstrafe sanktioniert wird.
In jeder Gesellschaft wird es Menschen geben welche sich aus Habgier, Eigennutz oder auch anderen Gründen dazu bereit finden eine sogenannte Straftat auszuüben. Das bisherige Strafrecht behandelt den Täter und das Opfer getrennt. Unser Ziel ist es die Wiedereingliederung in der Gesellschaft und die Wiedergutmachung zu ermöglichen. Dazu sollten Täter und Opfer gemeinsam diese Handlung aufarbeiten können, allerdings in beiderseitigem Einverständnis. Die Aufarbeitung einer Straftat setzt das Erkennen von Verantwortung voraus und das ist es was wir erreichen wollen. Der Täter bekommt in dieser Gesellschaft Therapien und Aufmerksamkeit, allerdings erkennt er seine Verantwortung dabei nicht. Das Opfer wird häufig sich selbst überlassen und muss für eventueller psychologischer Betreuung sehr viel Geld bezahlen. Unser Ziel ist es, das der Täter und auch das Opfer seine Verantwortung erkennt und diese auch bereit ist zu übernehmen. Es nützt keinem, wenn ein „Straftäter“ für viele Jahre in ein Gefängnis geht und ohne erkennbares Verständnis für seine „Schuld“ entlassen wird. Außerdem sind die meisten nicht in der Lage sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Das ist unser Ziel. Die Frage der Schuld und Sühne stellt sich uns nicht, denn es gibt weder Schuld, noch Richtig und Falsch, alles hat seinen Grund. Die Aufgabe der Gesellschaft ist es, sich darum zu bemühen das der Täter seine Verantwortung gegenüber dem Opfer, der Gesellschaft und sich selbst erkennt. Dazu könnte man die auch Möglichkeit von Meditationen in Betracht ziehen.
meine liebe, das hört sich gut an, ist das deine meinung oder die der partei? ich hab selber mal erlebt wie das ist in die mühlen der gerechtigkeit zu kommen und wie schwer das ist da wieder rauszukommen ohne grosse folgeschäden. ich finde der grundsatz, "nichtschuldig bis die schuld bewiesen" stimmt schon lange nicht mehr.